Was bringt das neue P-Konto?
Kontopfändungen waren bislang ein beliebtes Mittel von Gläubigern um säumige Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Die Bank des Schuldners friert das gepfändete Tage 14 Tage ein. Es sind keine Überweisungen, Abhebungen etc mehr möglich. Der Schuldner muß jetzt schnell handeln und beim zuständigen Gericht eine Kontofreigabe beantragen. Nach einem aufwändigem Berechnungsverfahren wird dann entschieden, welcher Teil des Guthabens an den Gläubiger überwiesen wird und über welchen Teil der Schuldner verfügen darf. Häufige Folge von Kontopfändungen ist die Kündigung der bestehenden Bankverbindung und damit verbundene kontolosigkeit des Schuldner.
Das P-Konto soll Abhilfe schaffen.
Zum 1. Juli 2010 wird das P-Konto in Deutschland gesetzliche Pflicht. Auf Antrag des Kunden muß das Kreditinstitut das bestehende Bankkonto als P-Konto weiterführen.
Die wesentliche Neuerung ist der automatische Pfändungschutz von derzeit 985,15€. Hat der Schuldner Unterhaltsverpflichtungen, so wird der Sockelbetrag entsprechend erhöht. Gleiches gilt für Kindergeldleistungen, die zukünftig besonderen Schutz geniessen. Diese Mehraufwendungen müssen der Bank durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle (Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte, Arbeitgeber, Sozialbehörden, Familienkassen etc.) nachgewiesen werden.
Jeder darf lediglich ein Girokonto als P-Konto führen. Dies wird mittels einer SCHUFA-Abfrage auch überprüft.
Weiterhin bemerkenswert ist, dass es nicht mehr auf die Art des Guthabens ankommt. Somit sind endlich auch die Einkünfte von Selbständigen oder freiwillige Zuwendungen Dritter vor Pfändung geschützt. Bislang ertsreckte sich der Pfändungsschutz ausschließlich auf Arbeitseinkommen und Sozialbezüge.
Bislang ist noch wenig bekannt, wie die einzelnen Banken die Umstellung genau vollziehen. Es bleibt also spannend. Interessant wird auch die Gebührengestaltung der P-Konten sein. Das bislang einzig bekannte Beispiel der Ostsächsischen Sparkasse Dresden wirkt eher beängstigend. Sie hob die Kontoführungsgebühr für das P-Konto von 3 Euro auf 12 Euro an.
Der Beitrag wurde am 17. April 2010 von Christian geschrieben