Was macht den Leasingfonds so besonders?

Auf den ersten Blick ist ein Leasingfonds ein geschlossener Fonds der das gesammelte Kapital von den Anlegern in bewegliche oder unbewegliche Objekte investiert. Mit den gekauften Objekten wirtschaften die geschlossenen Fonds und erzielen dabei in der Regel Gewinne. Doch nicht so der Leasingfonds, denn anstatt die Gegenstände selbst zu nutzen, um damit Geld zu erwirtschaften, vermietet der Leasingfonds sie einfach an Dritte weiter. Dazu werden Leasingverträge mit diesen Dritten geschlossen, welche Gegenstand, Laufzeit und Preis beinhalten, also ein normaler Vertrag eben. Das ist auch schon alles, keine weiteren undurchsichtigen Geschäftsmodelle, mit denen irgendwie Geld verdient werden soll. Der Leasingfonds ist in der Hinsicht sehr transparent und kann sich gegen den Vorwurf der Undurchschaubarkeit der geschlossenen Fonds sehr gut wehren.

Zu unterscheiden sind allerdings zwei Arten des Leasings, welche auch für den Fonds eine Rolle spielen, da entweder der Leasingnehmer oder -geber das Investitionsrisiko tragen muss. Das Objekt kann durch starke Abnutzung, Unfälle oder technische Neuerungen erheblich an Wert verlieren. Je nach Vertrag hat einer von beiden Parteien den Leasinggegenstand in der Bilanz, deshalb würden sich solche starken Wertverluste schon bemerkbar machen, d.h. Ein bilanzieller Verlust droht. Unabhängig vom Leasingobjekt wird zwischen dem Finanzierungs- und Operating-Leasing unterschieden.

Das Operating-Leasing zeichnet sich durch kurze Mietzeit aus, in der der Leasingnehmer jederzeit kündigen kann. Falls jedoch eine sehr kurze Grundmietzeit besteht, kann der Leasingnehmer währenddessen nicht kündigen. Oftmals wird in den Verträgen auch komplett darauf verzichtet, weil die gesamte Mietzeit einfach zu kurz ist. Die Fondsgesellschaft als Leasinggeber muss den Gegenstand in ihrer Bilanz aktivieren und nach den üblichen handelsrechtlichen Vorschriften für Abnutzung abschreiben, was in den Büchern als Kosten vermerkt wird. Weiterhin muss die Fondsgesellschaft dann für die Kosten der Wartung oder der Reparatur des Gegenstands aufkommen.

Im Gegensatz dazu muss der Leasingnehmer bei dem Finanzierungsleasing den Gegenstand bei sich in der Bilanz aktivieren. Somit trägt die Fondsgesellschaft nicht mehr das Investitionsrisiko, sondern der Leasingnehmer. Auch die Kosten für Wartungen und Reperaturen müssen dann nicht mehr übernommen werden. Da das Objekt in der Bilanz des Leasingnehmers steht, muss dieser auch die üblichen jährlichen Abschreibungen für Abnutzung vornehmen. Die Laufzeiten sind beim Finanzierungsleasing deutlich länger als beim Operating-Leasing. Sofern die Laufzeit mehr als 50 % der gesamten Nutzungsdauer des Objekts beträgt, wird er beim Leasingnehmer bilanziert. Zusätzlich besteht eine Option auf den Kauf des Objekts nach dem Ende der Laufzeit zum Restbuchwert. Doch diese Kaufotion kann sich von Leasingvertrag zu Leasingvertrag unterscheiden. Der Restbuchwert muss nicht immer der Kaufbetrag sein, sondern kann auch vorher festgelegt werden, so dass der spätere Kaufbetrag größer oder kleiner als der Restbuchwert sein kann.

Unabhängig von den Leasingarten ist es für die Fondsgesellschaft von entscheidender Bedeutung vor allem sehr liquide Leasingnehmer zu finden. Wie weiter oben erwähnt wurde, erhalten die Leasingfonds ihre Einnahmen von den Raten aus den Leasingverträgen. Da es bei Ausfällen von Ratenzahlungen schnell zu weniger Einnahmen kommen kann. Bei einem Leasingfonds, der sehr sorgfältig seine Geschäftspartner aussucht, ist ein Totalverlust, wie es bei allen geschlossenen Fonds theoretisch möglich ist, äußerst unwahrscheinlich, da ein Ausfall von so vielen Ratenzahlungen, die für einen liquiden Engpass bei der Fondsgesellschaft notwendig wären, in der Praxis nicht vorkommt.

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Der Beitrag wurde am 16. März 2009 von Doc Roberts geschrieben