Rechtsschutz – wenn einer eine Reise tut, …
… dann kann er was erleben. Dieser Spruch kann im positiven Sinne ausgelegt werden, aber auch im negativen. Da ist das im Reisekatalog als „neuerbaute“ Anlage angepriesene Hotel eher als Baustelle zu bezeichnen, der angeblich malerische Strand ist ständig müllüberhäuft , der Schimmelpilz hat sich im Bad des Hotelzimmers ausgebreitet oder man wird in einen Unfall verwickelt, oder, oder, oder … Es wäre müßig, diese Liste der möglichen Ärgernisse weiterzuführen, gibt es jedes Jahr doch Tausende von Fällen, in denen Urlauber verärgert von ihrer Reise heimkehren.
Ein unerfreuliches Vorkommnis auf der Reise kann leicht einen Rechtstreit nach sich ziehen. Nicht zwangsweise kommt dann die gewöhnliche Rechtsschutzversicherung für die damit zusammenhängenden Kosten auf. Gut, wenn vor Reisebeginn eine Reiserechtsschutz-Versicherung abgeschlossen wurde, denn bei solchen Situationen ist man dann im Hinblick auf hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zumindest finanziell abgesichert. Die Reiserechtsschutz-Versicherung beinhaltet in den meisten Fällen nachfolgende Bereiche: neben Schadenersatz-, Ordnungswidrigkeiten- und Straf- Rechtsschutz zudem noch Rechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten und im Sach- und Vertragsrecht. Damit sind die meisten Bereiche, die einen Urlaubsaufenthalt betreffen können, abgedeckt.
In der Regel geht man vor Beginn der Reise davon aus, dass man die verdiente Auszeit genießen kann und gut erholt aus den Ferien zurückkehrt – zumindest wenn man sich im Vorfeld über Hotel und Reiseziel gut informiert hat. Sollte es im Urlaub dann doch zu einem ärgerlichen Ereignis kommen, so ist dem Reisenden mit einer Reiserechtschutzversicherung geholfen. Er kann sich auf fachkundigen Rechtsbeistand verlassen, ohne dessen unkalkulierbare finanzielle Folgen selbst tragen zu müssen.
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Der Beitrag wurde am 2. Februar 2010 von Dana Wolters geschrieben