Informationen wie man eine Limited (Ltd.) gründet

Immer mehr Deutsche beschließen, dass sie eine Auslandsgesellschaft in Form einer Ltd. gründen möchten, damit sie mit so wenig Kapital wie irgendwie möglich auskommen und weil sie sich erhoffen, weniger Pflichten zu haben. Was auf jeden Fall richtig ist, dass eine Ltd.- Gründung wenig Eigenkapital benötigt. Dieses Eigenkapital muss einen Wert von einem britischen Pfund haben, ungefähr 1,50 Euro. Dass dies eher ein symbolischer Wert ist, ist selbstredend.

Dass eine Ltd.- Gründung weniger Pflichten zur Folge hat, ist eher zu bezweifeln. Bei der eigentlich Gründungsaktivität sind einem gerne Agenturen behilflich, die sich auf das Ltd. gründen spezialisiert haben. Sie bieten an, den gesamten Schriftverkehr mit englischen Behörden zu übernehmen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, durch eigenes Bemühen, das wichtige Amt des Sekretärs zu übernehmen. Damit ist es möglich, eine Limited als Einzelperson zu gründen.

Es ist grundsätzlich problemlos möglich, eine Auslandsgesellschaft innerhalb Europas zu gründen, was der Europäische Gerichtshof nun mehrere Male bestätigt hat. Hat man, in unserem Fall, eine Limited gegründet oder gründen lassen, kann man den Hauptsitz selbstverständlich in Deutschland haben. Mit den englischen Behörden hat man dann in aller Regel nicht mehr viel zu tun. Was allerdings in jedem Fall Pflicht ist, ist das Erstellen eines Jahresabschlusses nach englischem Standard.


Der Beitrag wurde am 3. April 2010 von rainermueller geschrieben